Aufgabe

 


Der Kirchenrat ist die Verwaltungsbehörde der Kirchgemeinde Reussbühl. Der Rat besteht aus sieben Mitgliedern und wird jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt.

 

Der Kirchenrat beschafft die finanziellen Mittel für die Finanzierung der Pfarreiaufgaben. Er ist für die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder verantwortlich. Darunter fallen die Besoldungen und Entschädigungen genau so wie der Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.

 

Der Kirchenrat will aber nicht nur Verwalten. Vielmehr bemüht er sich, den Bedürfnissen der Pfarrei im Rahmen des Pastoralkonzeptes Rechnung zu tragen und nach Möglichkeit die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Darum arbeitet er eng mit den Seelsorgenden, dem Pfarreirat und andern Institutionen zusammen.